Diktatur und Krieg

Drittes Reich (1933 bis 1945)

Insgesamt 36 Jahre konnten die einzelnen Abteilungen erfolgreich wirken, bis 1933/34 der Arbeiter-Bildungsverein aus politischen Gründen verboten werden sollte. Als man merkte, dass die damalige Regierung den Arbeiter-Bildungsverein verbieten wollte, kamen die Vereinsverantwortlichen dem Staat mit einem geschickten Schachzug zuvor. Kurzerhand wurde die Auflösung beschlossen und unmittelbar im Anschluss daran von den gleichen Mitgliedern der „Männergesangverein Heilsbronn“ gegründet, als Vorstand wurde der verheiratete Maurer Lorenz Stapfer gewählt. Das gesamte Barvermögen von 75 Reichsmark, die Sportgeräte der Turnerriege, die Vereinsfahne, ein Bücherschrank und das Notenmaterial wurden diesem neu gegründeten Verein zur Verfügung gestellt.

Bis nun die Gendarmeriestation Heilsbronn am 30. Juni 1933 unter dem Hauptwachtmeister Friedrich Gruber das Vereinsvermögen prüfen konnte, waren bereits 34,27 Reichsmark ausgegeben worden. In den Folgemonaten wurde dann das restliche Vermögen, bestehend aus einem Sparbuch mit einem Guthaben von 1,49 Reichsmark, Barvermögen 40,38 Reichsmark und zusätzlich noch 16 Pfennig angefallener Zinsen, beschlagnahmt und am 27. Dezember 1933 schließlich an das Bezirksamt in Ansbach übergeben.

Obwohl in der Zwischenzeit bereits über die Verteilung des Vereinsinventars diskutiert worden war, erhielt die Gendarmeriestation am 5. Dezember 1933 einen Bescheid vom Bezirksamt Ansbach mit folgendem Inhalt:

Nachdem der „Männergesangverein“ kaum als ein sozialdemokratischer Verein angesehen werden kann, besteht gegen dessen Betätigung keine Erinnerung. Nach den neuesten Weisungen kann u. U. sogar sozialdemokratischer Arbeitergesangverein bestehen bleiben, wenn die nötigen Sicherungen getroffen sind und auf Grund der Verfügung des Vertreters des Sängerbundes, des Herrn Gottlieb Kiechle, München, die Wiederaufnahme der Tätigkeit gestattet ist. Nicht lebensfähige Vereine sollen selbstverständlich verschwinden. Der Verein hätte hiernach dafür zu sorgen, dass er von den zuständigen Stellen anerkannt wird, dann werden ihm polizeilich keine Schwierigkeiten gemacht. Hiervon sind die Beteiligten geeignet zu verständigen.“

Vermutlich von der Aussichtslosigkeit der Erfüllung dieser Forderungen überzeugt, kamen die Verantwortlichen wiederum der Regierung zuvor und lösten nun auch den „Männergesangverein Heilsbronn“ auf. Am 14. Dezember 1933 verfügte das Bezirksamt Ansbach die Beschlagnahmung des Inventars. Am 17. Januar 1934 bestätigten der ehem. Vorstand des Männergesangvereins, Lorenz Stapfer, den Erhalt eines Schrankes zum Preis von 3 Reichsmark und der Vereinsführer des 1. FC Heilsbronn den Erhalt der Theaterbühne, einer Geldkassette sowie eines Glasschranks zum Preis von 5 Reichsmark. Am 18. Januar 1934 schließlich bestätigt der 1. Vorstand des Heimat- und Fremdenverkehrsvereins die Übernahme der Vereinsfahne in die „Abteisammlung“. Die Sportgeräte wurden dem Turnverein kostenlos übergeben, die wertlosen Noten und Liederbüchlein wurden vernichtet. Der Vertrag über die Nutzungsrechte des Turn- und Tanzsaales wurden mit Zustimmung des Schankwirts Knörr bei der Auflösung des Vereins angeblich vernichtet, sodass hier beiderseits keinerlei Verpflichtungen mehr bestanden und das Gebäude in den Besitz des Schankwirts Knörr übergegangen war.

Eine glorreiche Zeit war durch die gründliche Arbeit der politischen Führung zu Ende gebracht worden, doch sollte es das endgültige Aus für diesen Verein sein?